Ein Vergleich der Krankenversicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

In Deutschland braucht sie jeder! Die Rede ist von der Krankenvollversicherung, denn deren Abschluss ist seit einigen Jahren Pflicht.

Hintergrund ist § 193 Versicherungsvertragsgesetz, welcher die Versicherungspflicht auf jede in Deutschland wohnhafte Person ausgedehnt.

Wie findet man die beste Krankenversicherung? Welche Regeln müssen Singles und Familien hier im Vergleich zu anderen Versicherungszweigen berücksichtigen? Und wo rechnet sich ein Vergleich der Krankenversicherung besonders?

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Krankenversicherung – Versicherungspflicht schränkt Wahlrecht ein

Deutsche Verbraucher können sich ihre Krankenvollversicherung nicht einfach frei wählen. Schuld ist neben der allgemeinen Versicherungspflicht die Pflicht zum Eintritt in gesetzliche Krankenkassen. Beschäftigte, Studenten oder Auszubildende werden durch das Sozialgesetzbuch auf diesen Versicherungszweig festgelegt.

Dieser Personenkreis kann die Krankenversicherung ausschließlich unter den Krankenkassen auswählen. Mehr Entscheidungsfreiheit genießen Selbständige, Freiberufler oder Beamte und Richter. Diese dürfen sich für die gesetzliche oder private Krankenversicherung entscheiden.

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Versicherungsvergleich zwischen den Krankenkassen

Beim Vergleich der Krankenkassen miteinander sind viele Leistungen – aufgrund gesetzlicher Vorgaben – identisch. Den grundlegenden Leistungsrahmen schreibt das SGB V vor.

Hinsichtlich einiger Zusatzleistungen, wie:

  • Rückenschule
  • Homöopathie
  • alternativer Heilmethoden

und bei der Beitragsgestaltung über den allgemeinen Beitragssatz hinaus genießen die gesetzlichen Krankenkassen Gestaltungsspielräume, die sich im Vergleich finanziell auszahlen können.

  • Kommt es zur Erhebung eines Zusatzbeitrags oder wird dieser angehoben, sieht das Gesetz ein Sonderkündigungsrecht vor. Kassenpatienten haben dann die Möglichkeit, sich eine neue Kasse (in der GKV) zu suchen.

Privat versichert – Augen auf beim Vergleich

Anders als im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) genießen die privaten Versicherer wesentlich mehr Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Leistungen ihrer Tarife.

Aufgrund dessen zahlt sich der Vergleich zwischen den Versicherungen hier fast immer aus.

Dabei gilt folgende Devise: Billig ist nicht unbedingt günstig. Einerseits spielt das Leistungsportfolio eine wichtige Rolle.

Hochwertige Tarife mit Erstattungen für:

  • Einbettzimmer
  • hohe Tagegelder
  • hochwertigen Zahnersatz
  • Chefarztbehandlung

ziehen häufig hohe Beiträge nach sich. Es gilt abzuwägen, welche der Komfortleistungen man versichert wissen will – und wo in der Krankenversicherung kein Bedarf besteht.

Auf der anderen Seite ist zu prüfen, wie in den letzten Jahren Beitragsanpassungen den Tarif im Bestand verteuert haben. Gerade im Alter kann die falsche Entscheidung im Vergleich sonst zu bitteren Wahrheiten führen – ohne das ein Wechsel Entlastung verspricht.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) - Versicherte Person; Versicherungspflicht
  2. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung

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