Qualitätsmanagement als Aufgabengebiet

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Unter dem Begriff des Qualitätsmanagements fallen sämtliche organisatorischen Maßnahmen, die nicht nur zur Verbesserung der Prozessqualität beitragen, sondern auch ebenso der Verbesserung von Leistungen und Produkten jeglicher Art zugute kommen.

Zu den Leistungen zählen besonders die innerorganisatorischen Leistungen als auch die Dienstleistungen des Betriebes.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Berufsspezifische Aufgaben im Qualitätsmanagement

Die Beschäftigten, die in dem Bereich Qualitätsmanagement tätig sind, tragen die Verantwortung für das gesamte Qualitätsmanagementsytem, welches als sehr prozessorientiert gilt.

Aus diesem System leiten sich gleichzeitig die Kennzahlensysteme ab, die ebenfalls unter der Führung des Qualitätmanagements stehen.

Darüber hinaus ist das Qualitätsmanagement für die strategische Weiterentwicklung zuständig. Auch fällt die Bewertung von Prüfergebnissen und Kundenbefragungen unter das Aufgabenfeld im Raum Qualitätsmanagement.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Anforderungsprofil des Qualitätsmanagements

Natürlich gibt es ebenso noch eine Menge Anforderungen, welche an die Berufstätigen zur Ausführung ihrer Tätigkeit gestellt werden. Dazu zählen die Akzeptanz durch Führungs- und Sozialkompetenz.

Ebenfalls sind rechtliche Kenntnisse wie zum Beispiel zur Haftungsvermeidung erforderlich. Zudem ist eine Konformitätsbewertung, die sich im gesetzlich geregelten als auch gesetzlich ungeregelten Bereich aufhält, oftmals erwünschenswert.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesagentur für Arbeit: Qualitätsmanager/in

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Aufgaben