Mahnwesen als Aufgabengebiet

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Um die reibungslose Kontrolle der Zahlungseingänge sicherzustellen, bedarf es eines gut strukturierten Forderungsmanagements.

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Mahnwesen

Werden das Zahlungsziel oder die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen nicht eingehalten, muss der Mahnlauf einsetzen. Damit der Schuldner eindeutig in Verzug gesetzt wird ist es ratsam, dass das Mahnwesen in mehreren Stufen erfolgt.

Zahlungserinnerung

Ein erstes Nachhaken erfolgt in der Regel wenige Tage nach Ablauf des Zahlungsziels. Ohne Setzen einer direkten Frist wird der säumige Zahler an seine Verpflichtung erinnert. Reagiert er nicht bald, ist es Zeit für den nächsten Schritt.

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1. Mahnung

Hier gilt es, der Forderung Nachdruck zu verleihen. Es wird eine konkretisierte Frist zum Ausgleich gesetzt. Dabei ist zu beachten, dass ein Buchungslauf einige Tage dauern kann. Zehn bis vierzehn Tage sind angemessen. Erfolgt wiederum keine Zahlung, wird die letzte außergerichtliche Maßnahme im Mahnwesen eingeleitet.

2. Mahnung

Eine finale Frist, die nun auf etwa eine Woche gekürzt werden kann, wird genannt. Um eventuellen Rechtsnachteilen vorzubeugen, ist nun beim Mahnwesen auf weitere Konsequenzen wie Übergabe an ein Inkassounternehmen oder der Stellung eines Mahnantrages ausdrücklich hinzuweisen. Somit ist rechtlich einwandfrei sichergestellt, dass die durch weiteren Verzug entstehenden

  • Inkasso-,
  • Anwalts- und
  • Gerichtskosten

vom Schuldner zu tragen sind.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesagentur für Arbeit: Kontokorrentbuchhalter/in

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