Verwaltungsrecht in Deutschland

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Verwaltungsrecht ist klassisches Exekutivrecht. Es geht um das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Der Rechtsschutz gegen staatliche Eingriffe ist ebenfalls an seinem Platz.

Verwaltungshandeln folgt den Grundsätzen: Dem Vorrang und dem Vorbehalt des Gesetzes sowie der Verhältnismäßigkeit. Dies kann der Bürger beanspruchen und auch gerichtlich überprüfen lassen. Das Verwaltungsrecht hat wie das Privatrecht und das Strafrecht eigene gerichtliche Rechtszüge.

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Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Verwaltungsverfahrensgesetz »

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