Alle Gesellschaften weltweit haben Systeme entwickelt, die die Übertretung von Gesetzen ahnden und den, der ein Gesetz oder eine staatlich verordnete Regel übertritt, bestrafen.
Jeder souveräne Staat besitzt ein eigenes Strafrecht und kennt neben Geldstrafen auch Haftstrafen, Körperstrafen sowie die Todesstrafe. Auch in Deutschland wurde zu diesem Zweck ein Strafrecht entwickelt.
Inhaltsverzeichnis:
Definition für das Strafrecht
Das Strafrecht gehört zum öffentlichen Recht und ist Ausdruck dafür, dass der als Gesetzgeber fungierende Staat eine dem einzelnen Bürger übergeordnete Instanz ist.
Das Strafrecht ist eine umfassende Sammlung aller Rechtsnormen, die sowohl die Voraussetzungen für eine Straftat als auch ihre Rechtsfolgen festlegen.
Vom Strafrecht verwendete Definitionen
Es gibt im deutschen Strafrecht zahlreiche Definitionen, die einen bestimmten Sachverhalt beziehungsweise ein bestimmtes Verhalten beschreiben und auf dieser Grundlage die Höhe einer Strafe ansetzen. Zu diesen Definitionen gehören unter anderem die folgenden:
- Der Täter wird "auf frischer Tat betroffen"
- Jemand nutzt die "Arglosigkeit" einer anderen Person aus
- Die "Anstiftung" zu einer Straftat wird geahndet
- Eine "arglistige Täuschung" kann Strafe nach sich ziehen
- Ein "niedriger Beweggrund" ist häufig Basis einer höheren Strafzumessung
Diese Auflistung kann aufgrund der Vielzahl von vorhandenen Definitionen nicht vollständig sein. Im Internet finden sich Sammlungen dieser Definitionen. Solche Definitionen sind im deutschen Strafrecht die Basis für zu fällende Urteile.
Sie können strafverschärfende oder strafmildernde Wirkung entfalten. Die Richter haben die Aufgabe, alle Aspekte einer Straftat zu berücksichtigen und auf der Grundlage der entsprechenden Definitionen ein Strafmaß festzulegen.
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Zum Strafrecht gehörende Gesetze
Es gibt im deutschen Strafrecht verschiedene Rechtsschriften, die dieses konkretisieren und je nach Straftatbestand den Rahmen für die Ahndung von Vergehen und Verbrechen vorgeben, die dieses recht tangieren. Dazu zählen vor allem:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Nebengesetze (z. B. Wirtschaftsstrafgesetz, Subventionsgesetz9
- Rechtssätze (Sätze mit rechtsverbindlicher Aussage, Grundelemente der deutschen Rechtsordnung)
Das Strafrecht - Allgemeiner Teil
Es ist in zwei Teile aufgeteilt. Ein "Allgemeiner Teil" im Strafgesetzbuch hat die Grundbestimmungen zum Inhalt, welche die für alle Delikte geltenden Voraussetzungen der Strafbarkeit regeln. Zudem befasst sich der allgemeine Teil mit den verschiedenen Strafen solcher Delikte. Zu den grundlegenden Bestimmungen dieses Teils des Strafrechts zahlen:
- Geltungsbereich des Gesetzes
- Gesetzliche Definitionen
- Bewertung der Schuldfähigkeit (einschließlich Fahrlässigkeit oder Vorsatz)
- Regelungen und Unterscheidung zu Teilnahme und Täterschaft
- Gründe zur Rechtfertigung (Nothilfe oder Notwehr)
- Sanktionenrecht (welche Strafform wird angewendet)
- Vorgaben zur Verjährung
- Ein "Besonderer Teil" befasst sich mit Straftatbeständen wie etwa Mord, Totschlag oder Diebstahl. Auch Landesverrat, Straftaten geben die Umwelt, Straftaten im Amt oder Hochverrat werden hier thematisiert und geregelt.
Das Strafrecht - seine Ziele und Funktion
Das wichtigste Ziel des Strafrechts ist der Schutz von Rechtsgütern, die als elementar eingestuft sind. dazu gehören das Leben, die körperliche Unversehrtheit, das Eigentum, die Würde und Ehre des Menschen sowie das Vermögen. Dadurch soll der Bestand der geltenden Rechtsordnung gewährleistet werden.
Dies funktioniert durch die vom Recht vorgesehene Bestrafung. Sie dient einerseits der Vergeltung beziehungsweise der Ahndung der Schuld und andererseits der Verhinderung erneut verübter Straftaten.
Quellen
Bundeszentrale für politische Bildung: Strafrecht »
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