Der Familienleistungsausgleich im deutschen Steuerrecht

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Eltern geben durchschnittlich etwa 130.000 € für jedes Kind bis zu dessen 18. Lebensjahr aus. Das sind immense Kosten, die die Eltern oft vor große finanzielle Herausforderungen stellt. Gerade in kinderreichen Familien summieren sich die Ausgaben für Kinder auf beträchtliche Beträge.

Mit diesen Anforderungen möchte der Gesetzgeber die Eltern nicht alleine lassen und hat versucht, einen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Aus diesem Grund wurde der Familienleistungsausgleich als Form der staatlichen Unterstützung entwickelt. Rechtsgrundlage für den Familienleistungsausgleich bildet § 31 Einkommenssteuergesetz (EStG).

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Was ist der Familienleistungsausgleich?

Bei dieser staatlichen Leistung handelt es sich um finanzielle Leistungen sowie Transferleistungen, die die Eltern in Anspruch nehmen können.

Mit ihr sollen Mehraufwendungen der Eltern, etwa für die Schulausbildung oder für Unterhalt ausgeglichen werden.

Es besteht ein Unterschied zum sogenannten Familienlastenausgleich, der eher Aufwendungen der Eltern ausgleicht, die noch nicht so große Gesellschaftsrelevanz besitzen und vor allem im Rahmen der Geburt und der Erziehung entstehen.

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Was beinhaltet der Familienleistungsausgleich?

Der gesamte Familienleistungsausgleich setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen.

Zu diesen gehören alle der nachfolgend aufgelisteten Leistungen:

Der Gesetzgeber hat also den Familienleistungsausgleich nicht als reine Geldleistung konzipiert, sondern sorgt auch in Form der genannten Freibeträge für eine steuerliche Entlastung von Eltern, die Kinder haben.

  • Bezüglich des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages führt das Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung eine sogenannte "Günstigerprüfung" durch. Mit ihr kann ermittelt werden, welche der beiden Leistungen sich für den Steuerpflichtigen günstiger auswirkt.

Familienleistungsausgleich - der Steuerberater hilft

Viele Steuerpflichtige haben Schwierigkeiten, sich durch das komplexe, deutsche Steuerrecht und die Einkommenssteuererklärung zu kämpfen.

Dabei ist gerade für Familien eine korrekt ausgefüllte Steuererklärung eine Chance, Geld zu sparen beziehungsweise eine Möglichkeit, sich Aufwendungen für die Kinder vom Finanzamt erstatten zu lassen.

Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater mit der Erstellung der Einkommenssteuererklärung zu beauftragen. Er verfügt über das notwendige Fachwissen und weiß, wo welche Beträge wie eingetragen werden müssen.

Wer sich den Steuerberater sparen möchte, kann sich im Internet die notwendigen Informationen besorgen, sollte sich aber gut in die Materie einarbeiten.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommenssteuergesetz (EStG) § 31 »

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