Die Ausbildung verkürzen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Normalerweise ist die Ausbildungsdauer gesetzlich geregelt bzw. wird durch Ausbildungsverordnungen einzelner Branchen verbindlich festgeschrieben. In der Regel bewegt sich die Dauer einer Ausbildung zwischen einem und dreieinhalb Jahren. Trotzdem besteht die Möglichkeit, eine Ausbildung innerhalb eines verkürzten Zeitraumes zu absolvieren.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Voraussetzungen
  2. Antrag

Um die Ausbildung verkürzen zu können, müssen aber verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Rechtsgrundlage ist § 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

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Ausbildung verkürzen - Voraussetzungen

Ob man die Ausbildung verkürzen kann, hängt vor allem von der Schulbildung, die der Auszubildende vorweisen kann, ab. Zudem lassen sich bereits erworbene Kenntnisse aus vorherigen Tätigkeiten anrechnen. Unter folgenden Voraussetzungen kann eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich sein:

  • ein Auszubildender hat einen Realschulabschluss, obwohl die Ausbildung lediglich einen Hauptschulabschluss verlangt
  • der Auszubildende hat bereits eine ähnliche Ausbildung absolviert
  • in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb erhält der Auszubildende überdurchschnittlich gute Benotungen
  • durch einen Ferienjob kann der Auszubildende erste Berufserfahrung nachweisen

Wenn jemand z. B. eine Ausbildung zum Techniker der Elektrotechnik beginnt und nach eineinhalb Jahren lieber eine Ausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker absolvieren möchte, kann die bisherige Ausbildungszeit eventuell anerkannt und die zweite Ausbildung verkürzt werden.

Hat beispielsweise ein Auszubildender zum Restaurantfachmann vor seiner Ausbildung länger als Kellner gejobbt, besteht die Möglichkeit, diese Berufserfahrung anrechnen und die Ausbildung verkürzen zu lassen.

  • Wer seine Ausbildung verkürzen möchte, muss unbedingt darauf achten, dass er die sogenannte Mindestausbildungszeit nicht unterschreitet. Eine solche gibt es nämlich neben der Regelausbildungszeit für jede Berufsausbildung.
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Ausbildung verkürzen - Antrag stellen

Die Entscheidung, ob sich eine Ausbildung verkürzen lässt, liegt nicht im Ermessensspielraum des Auszubildenden oder seines Ausbildungsbetriebes. Eine solche Verkürzung muss von beiden gemeinsam beantragt werden.

Dieser Antrag muss bei einer der folgenden Institutionen eingereicht werden:

  • Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Handwerkskammer
  • Kammer der freien Berufe

Um keine Frist zu verpassen, sollte der Antrag direkt nach dem Abschluss des Ausbildungsvertrages eingereicht werden. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Verkürzung schon im Vertrag fixiert ist. Man kann ihn aber auch später, während der Ausbildungszeit stellen. In diesem Fall muss er aber spätestens ein Jahr vor dem offiziellen Ende der Ausbildungszeit bei der entsprechenden Institution vorliegen.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 8 »

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