Nachlassgericht Viechtach - Zuständigkeit & Aufgaben

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Personen, die vor ihrem Tod im Bezirk des Amtsgerichts Viechtach wohnten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Viechtach zugeteilt. Das Nachlassgericht Viechtach nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Viechtach können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.

In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Viechtach nicht zuständig. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.

Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.

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Nachlassgericht Viechtach - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Viechtach
Mönchshofstraße 29
94234 Viechtach

Postfach 11 20
94228 Viechtach

Telefon-Nr.: 09942 958-0
Fax-Nr.: 09942 958-161
Internetseite: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/viechtach

Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Viechtach?

Das Nachlassgericht Viechtach übernimmt diverse, zum großen Teil gebührenpflichtige Aufgaben.

Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Viechtach:

  • Ermitteln der Erben
  • Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
  • Vollstreckung des Testaments
  • Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
  • Ausstellung von Erbscheinen
  • Sicherung des Nachlasses
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Viechtach außerdem?

Im Amtsgericht Viechtach werden nicht nur Fälle, die den Nachlass betreffen, verwaltet.Auch der elektronische Rechtsverkehr in den folgenden Bereichen obliegt dem Gericht:

  • Strafverfahren
  • Zivilverfahren
  • Grundbuchverfahren
  • Familiensachen
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Nachlassgericht Viechtach - Fragen und Antworten

Bin ich verpflichtet zum Ausschlagen des Erbes zum Nachlassgericht Viechtach zu kommen, wenn Erblasser und Erbe nicht am selben Ort wohnen?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG werden die erforderlichen beglaubigten Dokumente auch von der Nachlassabteilung des Amtsgericht der ausschlagenden Person an das zuständige Amtsgericht des Erblassers weitergeleitet.

Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.

Welches Nachlassgericht ist zuständig, wenn man das richtige Nachlassgericht nicht ermitteln kann?

Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.

Wann wird einem Erben ein Erbschein erteilt?

Ein Erbschein wird nur dann erforderlich und auch ausgestellt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  5. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »

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