Nachlassgericht Vechta - alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk gewohnt haben, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Vechta in diesem Bereich unterstellt sind. Diese Personen können ihr privatschriftliches Testament beim Nachlassgericht Vechta hinterlegen. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kontaktdaten
  2. Aufgabenbereiche
  3. Fragen

In wenigen besonderen Fällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Amtsgericht Vechta. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.

Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.

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Nachlassgericht Vechta - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Vechta
Kapitelplatz 8
49377 Vechta

Postfach 11 51
49360 Vechta

Telefon: (+49) 44 41 91 49 - 0
Fax: (+49) 44 41 91 49 - 113
Homepage: www.amtsgericht-vechta.niedersachsen.de

Nachlassgericht Vechta - alle Aufgabenbereiche

Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Vechta betreut. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.

Fälle, die im Nachlassgericht Vechta behandelt werden, sind zum Beispiel:

  • Ermittlung der Erben
  • Verwahren von Verfügungen im Todesfall
  • Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Sichern des Nachlasses
  • Testamentsvollstreckung
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Vechta

Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt werden kann, wird ebenfalls von diesem Amtsgericht übernommen:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren

Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Vechta

Muss ich wirklich zum Amtsgericht Vechta kommen, wenn der Erblasser und ich weit voneinander entfernt in unterschiedlichen Bundesländern leben?

Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.

Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.

Es kann kein zuständiges Nachlassgericht gefunden werden, an welches Nachlassgericht muss ich mich?

Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.

Welche Bedingungen müssen bei einem Erbe erfüllt sein, damit das Amtsgericht einen Erbschein erteilt?

Ein Erbschein wird nur dann erforderlich und auch ausgestellt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »

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