Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Stadthagen ist für alle Bürger zuständig, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Das Nachlassgericht Stadthagen nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Stadthagen (Niedersachsen) zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an das Nachlassgericht des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Stadthagen - Anschrift
Amtsgericht Stadthagen
Enzer Straße 12
31655 Stadthagen
Postfach 1251
31653 Stadthagen
Telefon-Nr.: 05721 7860
Fax-Nr.: 05721 78679
Webseite: www.amtsgericht-stadthagen.niedersachsen.de
Nachlassgericht Stadthagen - die Aufgaben in der Übersicht
Zu den Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts gehören verschiedene Fälle, für die teilweise eine Gebühr entrichtet werden muss.
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Stadthagen fallen, sind zum Beispiel:
- Verwalten des Nachlasses
- Testamentsvollstreckung
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Nachlasssicherung
- Erbscheinerteilung
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Stadthagen
Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Stadthagen. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Stadthagen - häufige Fragen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.
Die Weiterleitung erfolgt, damit ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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