Nachlassgericht Simmern (Hunsrück) - Zuständigkeit & Aufgaben

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk gewohnt haben, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Simmern (Hunsrück) in diesem Bereich unterstellt sind. Diese Personen können ihr handschriftlich Testament beim Nachlassgericht Simmern (Hunsrück) hinterlegen. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.

Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Nachlassgericht Simmern (Hunsrück) verwaltet. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Die notwendigen Unterlagen werden von dort von einem Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

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Nachlassgericht Simmern (Hunsrück) - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Simmern
Schulstraße 5
55469 Simmern (Hunsrück)

Postfach 3 27
55463 Simmern (Hunsrück)

Telefon-Nr.: 06761 9535-0
Fax-Nummer: 06761 9535-55
Webseite: agsim.justiz.rlp.de

Nachlassgericht Simmern (Hunsrück) - alle Aufgabenbereiche

Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Simmern (Hunsrück) zuständig ist. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.

Fälle, die im Nachlassgericht Simmern (Hunsrück) behandelt werden, sind zum Beispiel:

  • Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Testamentsvollstreckung
  • Ermitteln der Erben
  • Erbscheinerteilung
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Amtsgericht Simmern (Hunsrück) - weitere Aufgabenbereiche

Im Amtsgericht Simmern (Hunsrück) werden nicht nur Fälle, die den Nachlass betreffen, verwaltet.In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:

  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Familiensachen
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Grundbuchverfahren

Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Simmern (Hunsrück)

Ich wohne nicht da, wo der Erblasser gewohnt hat. Muss ich beim Nachlassgericht des Erblassers erscheinen?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen einer Erbschaft auch bei der Nachlassabteilung des für den Erbempfänger zuständigen Amtsgerichtes erklärt werden kann.

Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.

Das örtlich zuständige Nachlassgericht kann nicht ermittelt werden - wer ist jetzt zuständig?

Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.

In welchen Fällen ist ein Erbschein für die Verwaltung des Erbes erforderlich?

Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  5. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »

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