Nachlassgericht Siegen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Siegen wohnhaft waren, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Siegen in diesem Bereich unterstellt sind. Das Nachlassgericht Siegen nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Am Nachlassgericht Siegen können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kontakt
  2. Aufgaben
  3. Fragen

Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Nachlassgericht Siegen verwaltet. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.

Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Siegen weitergeleitet.

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Nachlassgericht Siegen - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Siegen
Berliner Straße 21 - 22
57072 Siegen

Postfach 10 11
57010 Siegen

Telefon-Nr.: 0271 3373-0
Fax-Nr.: 0271 3373-449 o. -447
Internetseite: www.ag-siegen.nrw.de

Nachlassgericht Siegen - die Aufgaben im Überblick

Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Siegen

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Siegen auf einen Blick:

  • Ermittlung der Erben
  • Testamentsvollstreckung
  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Erteilen von Erbscheinen

Amtsgericht Siegen - weitere Aufgabenbereiche

Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses für Erben und Erblasser, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:

  • Zivilverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Familiensachen

Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Siegen

Bin ich verpflichtet zum Ausschlagen des Erbes zum Nachlassgericht Siegen zu kommen, wenn der Verstorbene und ich nicht am selben Ort wohnen?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen einer Erbschaft auch bei der Nachlassabteilung des für den Erbempfänger zuständigen Amtsgerichtes erklärt werden kann.

Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.

Zuständig ist das örtliche Nachlassgericht, aber es kann nicht ermittelt werden - wie muss man vorgehen?

Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.

Bei welchen Fällen erteilt das Amtsgericht einen Erbschein?

Nur wenn ein gültiger Erbscheinantrag eingereicht wurde, kann das Nachlassgericht diesem nachkommen. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »

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