Nachlassgericht Remscheid - alle Daten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Remscheid ist für alle Bürger zuständig, die beim Todeszeitpunkt im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie sich an das Nachlassgericht Remscheid wenden. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kontaktdaten
  2. Aufgaben
  3. FAQ

In wenigen besonderen Fällen liegt die örtliche Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Remscheid. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.

Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Nachlassgericht Remscheid - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Remscheid
Alleestraße 119
42853 Remscheid

Postfach 100164
42801 Remscheid

Tel.: 02191 796-0
Fax-Nr.: 02191 796-510
Homepage: www.ag-remscheid.nrw.de

Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Remscheid?

Das Nachlassgericht Remscheid übernimmt diverse, zum großen Teil gebührenpflichtige Aufgaben.

Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Remscheid:

  • Verwaltung des Nachlasses
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Sicherung des Nachlasses
  • Verwahrung von Verfügungen
  • Ausstellung von Erbscheinen
  • Vollstrecken von Testamenten
  • Verfügungseröffnung im Falle des Todes
Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Amtsgericht Remscheid - zusätzliche Aufgaben

Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren

Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Remscheid

Muss ich für ein Ausschlagen des Erbes auch am Amtsgericht Remscheid erscheinen, wenn ich weit weg vom Verstorbenen wohne?

Angelegenheiten des Nachlasses, die das Ausschlagen des Erbes betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.

Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.

Das örtlich zuständige Nachlassgericht kann nicht ermittelt werden - wer ist jetzt zuständig?

Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Erbschein ausgestellt wird

Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Nachlassgericht