Nachlassgericht Potsdam - alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Alle gemeldeten Personen werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Potsdam betreut, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, liegt die Zuständigkeit bei diesem Nachlassgericht Potsdam. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.

Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Nachlassgericht Potsdam, auch wenn der Erblasser zuletzt dort wohnhaft gewesen ist. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.

Die notwendigen Unterlagen werden von dort von einem Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

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Nachlassgericht Potsdam - Anschrift und Nummern

Amtsgericht Potsdam
Hegelallee 8
14467 Potsdam

Tel.-Nr.: 0331 2017-0
Fax: 0331 2017-2960
Internetseite: ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/amtsgericht-potsdam/

Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Potsdam?

Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Potsdam zuständig. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Nachlassverwaltung
  • Ausstellung von Erbscheinen
  • Vollstreckung des Testaments
  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
  • Erbenermittlung
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Potsdam

Neben Nachlassangelegenheiten, fallen verschiedene weitere Tätigkeiten in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Potsdam. So ist das Gericht unter anderem verantwortlich für den elektronischen Rechtsverkehr in den Bereichen:

  • Strafverfahren
  • Zivilverfahren
  • Familiensachen

Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Potsdam

Mein Wohnort weicht von dem des Verstorbenen, der das Erbe hinterlässt ab. Muss ich für die Ausschlagung der Erbschaft dennoch anreisen?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG können Erbausschlagungen an dem für den Erben örtlich zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.

Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.

Das örtlich zuständige Nachlassgericht kann nicht ermittelt werden - wer ist jetzt zuständig?

Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.

In welchen Fällen ist ein Erbschein für die Verwaltung des Erbes erforderlich?

Ein Erbschein wird nur dann erforderlich und auch ausgestellt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »

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