Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Plauen ist für alle Bürger zuständig, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Gerichtsbezirk wohnhaft waren. Diese Personen können ihr handschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Plauen in Verwahrung geben. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Plauen. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.
Nachlassgericht Plauen - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Plauen
Europaratstraße 13
08523 Plauen
Postfach 10 02 78
08506 Plauen
Telefon-Nr.: 03741 10-10
Fax-Nummer: 03741 10-1204
Internetseite: www.justiz.sachsen.de/agpl
Nachlassgericht Plauen - die Aufgaben in der Übersicht
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Plauen zuständig ist. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Zu den Aufgaben zählen:
- Nachlasssicherung
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Erteilen von Erbscheinen
- Vollstrecken von Testamenten
- Verwalten des Erbes
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
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Amtsgericht Plauen - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
- Grundbuchverfahren
Nachlassgericht Plauen - Fragen und Antworten
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die Ausschlagung der Erbschaft auch im Nachlassgericht des Erben beantragt werden kann.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.
Nur wenn ein gültiger Antrag auf einen Erbschein eingereicht wurde, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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