Nachlassgericht Münsingen - Zuständigkeit & Aufgaben

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Münsingen wohnhaft waren, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Münsingen betreut werden. Das Nachlassgericht Münsingen nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Anschrift
  2. Aufgabenbereiche
  3. Fragen

Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Münsingen. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht am Aufenthaltsort der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.

Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Münsingen weitergeleitet.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Nachlassgericht Münsingen - Anschrift

Amtsgericht Münsingen
Schlosshof 3
72525 Münsingen

Telefon-Nr.: 07381 18387-0
Fax-Nummer: 07381 18387-40
Internetseite: amtsgericht-muensingen.justiz-bw.de

Nachlassgericht Münsingen - alle Aufgabenbereiche

Zu den Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts gehören verschiedene Fälle, für die teilweise eine Gebühr entrichtet werden muss.

Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Münsingen:

  • Vollstrecken von Testamenten
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Eröffnen von Verfügungen
  • Verwahren von Verfügungen im Todesfall
  • Erbenermittlung
  • Erbscheinerteilung
  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Münsingen

Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass im Falle eines Todes, es betreut auch andere Verfahren, in denen Rechtsverkehr stattfindet:

  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Familiensachen

Nachlassgericht Münsingen - Fragen und Antworten

Muss ich für ein Ausschlagen des Erbes auch am Amtsgericht Münsingen erscheinen, wenn ich weit weg vom Verstorbenen wohne?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die Ausschlagung der Erbschaft auch im Nachlassgericht des Erben beantragt werden kann.

Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.

Es kann kein zuständiges Nachlassgericht gefunden werden, an welches Nachlassgericht muss ich mich?

In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.

Wann muss man sich bei einem Erbe um einen Erbschein kümmern?

Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Nachlassgericht