Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk gewohnt haben, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie das Nachlassgericht Mülheim an der Ruhr aufsuchen. Am Nachlassgericht Mülheim an der Ruhr können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Mülheim an der Ruhr ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.
Die notwendigen Unterlagen werden von dort vom jeweiligen zuständigen Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Mülheim an der Ruhr - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr
Georgstraße 13
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: 0208 4509-0
Fax-Nummer: 0208 4509-100
Webseite: www.ag-muelheim.nrw.de
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Mülheim an der Ruhr?
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Mülheim an der Ruhr betreut. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Mülheim an der Ruhr fallen, sind zum Beispiel:
- Testamentsvollstreckung
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Verwaltung des Nachlasses
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Ermitteln der Erben
- Sichern des Nachlasses
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Amtsgericht Mülheim an der Ruhr - zusätzliche Aufgaben
Im Amtsgericht Mülheim an der Ruhr werden nicht nur Nachlassangelegenheiten verwaltet und entschieden. Auch der elektronische Rechtsverkehr in den folgenden Bereichen obliegt dem Gericht:
- Familiensachen
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
Nachlassgericht Mülheim an der Ruhr - Fragen und Antworten
Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.
Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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