Nachlassgericht Miesbach - alle wichtigen Daten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bereich des Amtsgerichts Miesbach wohnten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Miesbach verwaltet. Wenn Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, liegt die Zuständigkeit bei diesem Amtsgericht Miesbach. Am Nachlassgericht Miesbach können Angehörige darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.

In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Miesbach nicht zuständig. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.

Die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente werden nach Prüfung und Beglaubigung vom Nachlassgericht des Erben regulär an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

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Nachlassgericht Miesbach - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Miesbach
Rosenheimer Straße 16
83714 Miesbach

Postfach 3 01
83712 Miesbach

Tel.-Nr.: 08025 2809-0
Fax: 08025 2809-145
Homepage: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/miesbach/

Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Miesbach?

Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Miesbach auf einen Blick:

  • Vollstreckung des Testaments
  • Verwahren von Verfügungen im Todesfall
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Eröffnen von Verfügungen
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Amtsgericht Miesbach - weitere Aufgabenbereiche

Im Amtsgericht Miesbach werden nicht nur Nachlassangelegenheiten bei Todesfällen verwaltet und entschieden. Auch der elektronische Rechtsverkehr in den folgenden Bereichen obliegt dem Gericht:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Strafverfahren
  • Familiensachen
  • Zivilverfahren
  • Grundbuchverfahren

Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Miesbach

Ich lebe in einer anderen Stadt als der Verstorbene, der das Erbe hinterlässt. Muss ich an das Nachlassgericht des Erblassers kommen?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.

Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.

Welches Nachlassgericht ist zuständig, wenn kein richtiges Amtsgericht gefunden werden kann?

In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.

Wie erhält man vom Nachlassgericht einen Erbschein?

Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann das Nachlassgericht diesem nachkommen. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »

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