Nachlassgericht Menden (Sauerland) - alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk gewohnt haben, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Menden (Sauerland) betreut werden. Wenn die betroffenen Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie sich an das Nachlassgericht Menden (Sauerland) wenden. Am Nachlassgericht Menden (Sauerland) können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.

Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Menden (Sauerland). So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente werden nach Prüfung und Beglaubigung vom Nachlassgericht des Erben regulär an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

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Nachlassgericht Menden (Sauerland) - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Menden
Heimkerweg 7
58706 Menden (Sauerland)

Postfach 22 56
58682 Menden (Sauerland)

Telefon-Nr.: 02373 9592-0
Fax-Nr.: 02373 9592-40
Internetseite: www.ag-menden.nrw.de

Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Menden (Sauerland)?

Das Nachlassgericht Menden (Sauerland) übernimmt diverse, zum großen Teil gebührenpflichtige Aufgaben.

Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Menden (Sauerland) fallen, sind zum Beispiel:

  • Ermittlung der Erben
  • Verwalten des Nachlasses
  • Vollstreckung des Testaments
  • Sichern des Erbes
  • Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
  • Erteilen von Erbscheinen
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Amtsgericht Menden (Sauerland) - weitere Aufgabenfelder im Überblick

Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Menden (Sauerland) Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:

  • Zivilverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Familiensachen

Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Menden (Sauerland)

Bin ich verpflichtet zum Ausschlagen des Erbes zum Nachlassgericht Menden zu kommen, wenn Erblasser und Erbe nicht am selben Ort wohnen?

Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.

Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.

Es kann kein für das Erbe zuständige Amtsgericht ermittelt werden, wie finde ich das richtige Nachlassgericht?

Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.

Wann wird einem Erben ein Erbschein erteilt?

Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »

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