Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Limburg a. d. Lahn Zweigstelle Hadamar ist für alle Bürger zuständig, die beim Zeitpunkt des Todes im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Das Nachlassgericht Limburg a. d. Lahn Zweigstelle Hadamar nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Limburg a. d. Lahn Zweigstelle Hadamar nicht zuständig. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Die notwendigen Unterlagen werden von dort vom zuständigen Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Limburg a. d. Lahn Zweigstelle Hadamar - Anschrift
Amtsgericht Limburg
Zweigstelle Hadamar
Gymnasiumstraße 2
65589 Hadamar
Tel.: 06431 2908-0
Fax: 06431 2908-506
Internetseite: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-limburg-a-d-lahn/amtsgericht-limburg-a-d-lahn
Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Limburg a. d. Lahn Zweigstelle Hadamar?
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Limburg a. d. Lahn Zweigstelle Hadamar zuständig ist. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Limburg a. d. Lahn Zweigstelle Hadamar:
- Sicherung des Erbes
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Verwaltung des Nachlasses
- Ausstellung von Erbscheinen
- Vollstrecken von Testamenten
- Verfügungseröffnung im Falle des Todes
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Limburg a. d. Lahn Zweigstelle Hadamar
Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Familiensachen
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Limburg a. d. Lahn Zweigstelle Hadamar
Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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