Nachlassgericht Königs Wusterhausen - Zuständigkeit & Aufgaben

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Königs Wusterhausen wohnhaft waren, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Königs Wusterhausen betreut werden. Möchten Personen aus dem örtlichen Einzugsgebiet des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie das Nachlassgericht Königs Wusterhausen aufsuchen. Am Nachlassgericht Königs Wusterhausen können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.

Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Nachlassgericht Königs Wusterhausen, auch wenn der Erblasser zuletzt dort wohnhaft gewesen ist. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.

Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Königs Wusterhausen weitergeleitet.

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Nachlassgericht Königs Wusterhausen - Anschrift

Amtsgericht Königs Wusterhausen
Schlossplatz 4
15711 Königs Wusterhausen

Tel.-Nr.: 03375 2710
Fax-Nummer: 03375 271111
Internetseite: ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/amtsgericht-koenigs-wusterhausen/

Nachlassgericht Königs Wusterhausen - alle Aufgabenbereiche

Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Königs Wusterhausen betreut. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.

Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Königs Wusterhausen:

  • Ermittlung der Erben
  • Erbscheinausstellung
  • Alle Verfügungen bei einem Todesfall
  • Nachlassverwaltung
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Testamentsvollstreckung
  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Königs Wusterhausen

Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses für Erben und Erblasser, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Grundbuchverfahren

Nachlassgericht Königs Wusterhausen - häufige Fragen

Ich wohne nicht da, wo der Verstorbene, der das Erbe hinterlässt gewohnt hat. Muss ich beim Nachlassgericht des Erblassers erscheinen?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.

Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.

Es kann kein zuständiges Nachlassgericht ermittelt werden, an welches Nachlassgericht muss ich mich?

Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.

In welchen Fällen erteilt das Amtsgericht einen Erbschein?

Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »

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