Nachlassgericht Hermeskeil - alle Daten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Hermeskeil ist für alle Bürger zuständig, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Gerichts wohnhaft waren. Das Nachlassgericht Hermeskeil nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Hermeskeil können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kontaktdaten
  2. Funktionen
  3. Aufgaben
  4. Fragen

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Hermeskeil ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.

Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Hermeskeil weitergeleitet.

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Nachlassgericht Hermeskeil - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Hermeskeil
Trierer Straße 43
54411 Hermeskeil

Postfach 11 63
54401 Hermeskeil

Telefon-Nr.: 06503 9149-0
Fax-Nr.: 06503 9149-25
Internetseite: agher.justiz.rlp.de

Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Hermeskeil?

Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Hermeskeil zuständig ist. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Hermeskeil auf einen Blick:

  • Sicherung des Erbes
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Ermitteln der Erben
  • Erbscheinausstellung
  • Nachlassverwaltung
  • Verwahrung von Verfügungen
  • Alle Verfügungen bei einem Todesfall
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Hermeskeil

Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hermeskeil So ist das Gericht unter anderem verantwortlich für den elektronischen Rechtsverkehr in den Bereichen:

  • Strafverfahren
  • Familiensachen
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Hermeskeil

Mein Wohnort weicht von dem des Erblassers ab. Muss ich beim Nachlassgericht des Erblassers erscheinen?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG ist es nicht notwendig zu dem Nachlassgericht des Verstorbenen zu kommen.

Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.

Es kann kein für das Erbe zuständige Amtsgericht gefunden werden, an welches Amtsgericht muss man sich wenden?

Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.

Wie und in welchen Fällen erhält man einen Erbschein von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts?

Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »

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