Nachlassgericht Heilbronn - alle Daten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Alle gemeldeten Personen werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Heilbronn betreut, die zum Todeszeitpunkt im Gerichtsbezirk wohnhaft waren. Wenn die betroffenen Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie sich an das Nachlassgericht Heilbronn wenden. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Heilbronn zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.

In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Heilbronn nicht zuständig. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.

Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Heilbronn weitergeleitet.

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Nachlassgericht Heilbronn - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Heilbronn
Wilhelmstraße 2 - 6
74072 Heilbronn

Tel.-Nr.: 07131 64-1
Fax-Nummer: 07131 64-34000
Homepage: amtsgericht-heilbronn.justiz-bw.de

Nachlassgericht Heilbronn - alle Aufgabenbereiche

Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.

Hierzu gehören:

  • Verwahren von Verfügungen im Todesfall
  • Vollstrecken von Testamenten
  • Ermittlung der Erben
  • Nachlassverwaltung
  • Sicherung des Erbes
  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Heilbronn

Neben Nachlassangelegenheiten, fallen verschiedene weitere Tätigkeiten in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Heilbronn. Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Bereiche durch das Amtsgericht abgedeckt:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Familiensachen
  • Grundbuchverfahren

Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Heilbronn

Ist ein persönliches Erscheinen am Nachlassgericht Heilbronn für die Ausschlagung einer Erbschaft erforderlich, wenn der Verstorbene und ich nicht am selben Ort wohnen?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.

Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.

Welches Nachlassgericht ist zuständig, sollte das eigentlich zuständige Gericht nicht ermittelt werden können?

Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.

Wann ist ein Erbschein für den Nachlass erforderlich?

Nur wenn ein gültiger Erbscheinantrag eingereicht wurde, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  3. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »

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