Nachlassgericht Güstrow - alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Bezirk des Amtsgerichts gewohnt haben, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Güstrow betreut werden. Das Nachlassgericht Güstrow nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.

Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Nachlassgericht Güstrow, auch wenn der Erblasser zuletzt dort wohnhaft gewesen ist. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Güstrow weitergeleitet.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Nachlassgericht Güstrow - Anschrift und Nummern

Amtsgericht Güstrow
Franz-Parr-Platz 2 a
18273 Güstrow

Telefon-Nr.: 03843 771-0
Fax-Nr.: 03843 771-140
Internetseite: www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/ordentliche-gerichte/amtsgericht-guestrow/

Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Güstrow?

Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Güstrow auf einen Blick:

  • Verwahrung von Verfügungen
  • Vollstreckung eines Testaments
  • Erbscheinausstellung
  • Verwalten des Erbes
  • Sicherung des Erbes
  • Ermitteln der Erben
  • Alle Verfügungen bei einem Todesfall
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Güstrow außerdem?

Im Amtsgericht Güstrow werden nicht nur Fälle, die den Nachlass betreffen, verwaltet.Folgende Bereiche werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Familiensachen

Nachlassgericht Güstrow - Fragen und Antworten

Muss ich wirklich zum Amtsgericht Güstrow kommen, wenn Erblasser und Erbe nicht am selben Ort wohnen?

Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.

Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.

Wer ist zuständig, wenn man beim Ermitteln nicht das richtige Gericht gefunden hat?

Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit es einen Erbschein vom Nachlassgericht gibt?

Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Nachlassgericht