Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Ettlingen lebten, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Ettlingen betreut werden. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie das Nachlassgericht Ettlingen aufsuchen. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Ettlingen, auch wenn der Erblasser dort im Bezirk zuletzt gemeldet gewesen ist. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der entsprechenden Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Ettlingen - Anschrift und Nummern
Amtsgericht Ettlingen
Sternengasse 26
76275 Ettlingen
Tel.-Nr.: 07243 508-0
Fax-Nr.: 07243 508-444
Internetseite: amtsgericht-ettlingen.justiz-bw.de
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Ettlingen?
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Ettlingen betreut. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Ettlingen:
- Ermittlung der Erben
- Verwaltung des Nachlasses
- Erteilung von Erbscheinen
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Sicherung des Nachlasses
- Vollstreckung eines Testaments
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
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Amtsgericht Ettlingen - zusätzliche Aufgaben
Neben Nachlassangelegenheiten, fallen verschiedene weitere Tätigkeiten in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Ettlingen. Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Bereiche durch das Amtsgericht abgedeckt:
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Ettlingen
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen einer Erbschaft auch bei der Nachlassabteilung des für den Erbempfänger zuständigen Amtsgerichtes erklärt werden kann.
Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
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- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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