Personen, die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt ihres Todes im Bereich des Amtsgerichts Essen-Borbeck hatten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Essen-Borbeck zugeteilt. Wenn die betroffenen Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie sich an das Nachlassgericht Essen-Borbeck wenden. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Essen-Borbeck ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an das Nachlassgericht des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Essen-Borbeck - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Essen-Borbeck
Marktstraße 70
45355 Essen
Postfach 110151
45331 Essen
Telefon-Nr.: 0201 8680-0
Fax: 0201 8680-250
Webseite: www.ag-essen-borbeck.nrw.de
Nachlassgericht Essen-Borbeck - die Aufgaben im Überblick
Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Essen-Borbeck:
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Verwaltung des Nachlasses
- Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Ermitteln der Erben
- Vollstreckung des Testaments
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Amtsgericht Essen-Borbeck - weitere Aufgabenbereiche
Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt werden kann, wird ebenfalls von diesem Amtsgericht übernommen:
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Essen-Borbeck
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die Ausschlagung der Erbschaft auch im Nachlassgericht des Erben beantragt werden kann.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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