Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Duisburg-Hamborn wohnhaft waren, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Duisburg-Hamborn betreut werden. Das Nachlassgericht Duisburg-Hamborn nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Duisburg-Hamborn außerdem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Duisburg-Hamborn zuständig. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Duisburg-Hamborn - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Duisburg-Hamborn
Duisburger Straße 220
47166 Duisburg
Postfach 11 01 36
47141 Duisburg
Tel.-Nr.: 0203 54404-0
Fax-Nummer: 0203 54404-222
Homepage: www.ag-duisburg-hamborn.nrw.de
Nachlassgericht Duisburg-Hamborn - alle Aufgabenbereiche
Ein Nachlassgericht ist für verschiedene Aufgaben zuständig, die nicht immer gebührenfrei sind.
Zu den Aufgaben zählen:
- Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
- Ermittlung der Erben
- Verwaltung des Nachlasses
- Verwahrung von Verfügungen
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Sichern des Erbes
- Vollstrecken von Testamenten
- Ausstellung von Erbscheinen
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Amtsgericht Duisburg-Hamborn - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Das Amtsgericht Duisburg-Hamborn verwaltet nicht nur den Nachlass bei einem Todesfall.Folgende Bereiche werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:
- Familiensachen
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Duisburg-Hamborn
Angelegenheiten des Nachlasses, die das Ausschlagen des Erbes betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.
Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.
Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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