Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bereich des Amtsgerichts Bruchsal wohnten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Bruchsal zugeteilt. Möchten Personen aus dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, liegt die Zuständigkeit bei diesem Amtsgericht Bruchsal. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Bruchsal, auch wenn der Erblasser zuletzt dort wohnhaft gewesen ist. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Aufenthaltsort der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.
Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.
Nachlassgericht Bruchsal - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Bruchsal
Schönbornstraße 18
76646 Bruchsal
Tel.-Nr.: 07251 74-0
Fax-Nummer: 07251 74-2866
Webseite: amtsgericht-bruchsal.justiz-bw.de
Nachlassgericht Bruchsal - die Aufgaben im Überblick
Das Nachlassgericht Bruchsal übernimmt diverse, zum großen Teil gebührenpflichtige Aufgaben.
Zu den Aufgaben gehören:
- Erbscheinausstellung
- Ermittlung der Erben
- Testamentsvollstreckung
- Verwahrung von Verfügungen
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
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Amtsgericht Bruchsal - zusätzliche Aufgaben
Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, es betreut auch andere Verfahren, in denen Rechtsverkehr stattfindet:
- Familiensachen
- Strafverfahren
- Zivilverfahren
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Bruchsal
Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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