Zinsen aus Kapitalvermögen angeben

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Im Rahmen einer Einkommensteuererklärung müssen Zinsen aus Kapitalvermögen angegeben werden. In der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung werden solche Einnahmen eingetragen.

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Die Anlage KAP

Zinsen aus Kapitalvermögen werden in der Anlage KAP eingetragen. Es sind jedoch nicht alle Kapitalertragseinkünfte steuerpflichtig.

Zum einen hat jede natürliche Person einen Steuerfreibetrag von 802 € bis zu dem auf Zinsen und Dividenden keine Steuern zu zahlen sind. Bei Ehepaaren verdoppelt sich die Summe.

Zum anderen kann jeder Steuerpflichtige bei seiner Bank einen Freistellungsauftrag über die erwirtschafteten Kapitaleinkünfte stellen. Ist das geschehen, dann zieht die Bank bis zur Höhe der beantragten Freistellungssumme keine Steuern ein.

Für die Berechnung der Kapitalertragsteuer müssen Sie einen Verkaufspreis, Anschaffungspreis und die Anzahl der Wertpapiere wissen. Ansonsten ist auch wichtig, ob Sie Kirchensteuer zahlen und wie hoch bei Ihnen der Sparerpauschbetrag ist.
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Kapitalertragsteuer berechnen

Die Abgeltungssteuer

Sind mehr Zinsen oder Dividenden aus Kapitalvermögen angefallen, als der Steuerfreibetrag ausmacht, muss auf den Rest Abgeltungssteuer bezahlt werden. Die Abgeltungssteuer beträgt 25 % der Erträge.

Das bedeutet, dass 25 % des Gewinns aus Kapitalvermögen vom Staat einbehalten werden. Das hört sich zunächst einmal sehr viel an, wenn ein Viertel der Einnahmen einkassiert wird.

Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass Einkommenssteuern deutlich höher als 25 % liegen. Im Endeffekt bedeutet das, dass Einkünfte aus Kapital geringer besteuert werden als Einkünfte aus Arbeit.

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Geschickte Verteilung der Freistellungsaufträge

Wer mehrere Quellen für die Einkommen aus Kapitalertrag hat, sollte seine Freistellungsaufträge geschickt verteilen. Denn egal welche Summen von der Steuerzahlung befreit werden, freigestellt werden kann immer nur der Steuerfreibetrag.

Deshalb muss bei der Einkommensteuererklärung auch zu jeder Einnahme aus Kapitalertrag angegeben werden, welcher Steuerfreibetrag bei welchem Geldinstitut in Anspruch genommen wurde.

Liegt die Summe der tatsächlich freigestellten Zinserträge über dem Steuerfreibetrag, erhält die entsprechende Bank eine Mitteilung, dass der Steuerfreibetrag nur zu einem bestimmten Prozentsatz in Anspruch genommen werden kann. Den Rest regeln dann Finanzamt und Bank untereinander.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen (EStG)

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