Das Mutterschutzgesetz: Die wichtigsten Fakten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wenn ewerbstätige Mütter schwanger werden, stehen sie unter einem besonderen Schutz, der in Deutschland auch gesetzlich verankert ist. Das deutsche Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (kurz: Mutterschutzgesetz) richtet sich konkret an Arbeitnehmerinnen und räumt ihnen bestimmte Rechte während und nach der Schwangerschaft ein. Gleichzeitig führt es aber auch die Pflichten der werdenden Mütter auf.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Was ist der Inhalt vom Mutterschutzgesetz?

Die Inhalte des Mutterschutzgesetzes wurden im Laufe der Zeit immer wieder angepasst. Kein Wunder, denn dieses Gesetz trat bereits im Jahr 1952 in Kraft und hat seitdem etliche gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Veränderungen miterlebt.

Das derzeit aktuelle Mutterschutzgesetz umfasst die folgenden Kernaussagen:

  • Beschäftigungsverbote vor und nach der Geburt (auch als Mutterschaftsurlaub bekannt)
  • Gestaltung des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft (mit besonderer Rücksichtnahme auf Gefahren)
  • Verbot von schwerer körperlicher Arbeit
  • besonderer Kündigungsschutz
  • Mutterschaftsgeld
  • Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber

Darüber hinaus beinhaltet das Mutterschutzgesetz einige Sonderregelungen, die nicht für alle Frauen gelten. So dürfen manche Frauen während der gesamten Schwangerschaft nicht arbeiten, wenn dadurch das Wohl des Kindes oder der Mutter gefährdet wird.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Der Mutterschaftsurlaub

Einer der zentralen Inhalte im Mutterschutzgesetz ist der Mutterschaftsurlaub. Der entsprechende Paragraph 3 im Gesetz gibt vor, dass die Frau sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten darf.

Der Mutterschaftsurlaub vor der Geburt kann von Seiten der Mutter abgelehnt werden, wenn sich diese ausdrücklich bereit erklärt, weiterhin am Arbeitsplatz zu erscheinen. Darüber hinaus wird der Mutterschaftsurlaub auf zwölf Wochen nach der Entbindung verlängert, wenn es zu einer Früh- oder Mehrlingsgeburt kam.

Der besondere Kündigungsschutz

Um Geschlechterdiskriminierung zu vermeiden, schreibt das Mutterschutzgesetz auch einen besonderen Kündigungsschutz für werdende Mütter vor. Nach §17 des Mutterschutzgesetzes ist es dem Arbeitgeber während der Schwangerschaft und vier Monate nach der Entbindung untersagt, die Frau zu entlassen, wenn die Schwangerschaft bekannt ist.

Wenn die Frau die Schwangerschaft bis dato verschwiegen hat, hat sich auch nach der Kündigung noch die Möglichkeit, die entsprechende Information zu geben und somit vom Kündigungsschutz Gebrauch zu machen. Die zeitliche Frist hierfür beträgt zwei Wochen.

Verstöße gegen das Mutterschutzgesetz

Der §32 vom Mutterschutzgesetz beschäftigt sich konkret mit den Verstößen dagegen. So machen sich Arbeitgeber beispielsweise strafbar, wenn

  • sie das Beschäftigungsverbot missachten
  • sie eine schwangere Frau entlassen
  • sie eine schwangere Frau zwischen 20 und 6 Uhr, an Feier- oder Sonntagen arbeiten lassen

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG) - Schutzfristen vor und nach der Entbindung
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG) - Kündigungsverbot
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG) - Bußgeldvorschriften

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Urlaubsanspruch