Diesen Urlaubsanspruch hat man mit einem Minijob

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Ist im Minijob auch der Urlaubsanspruch mini? Müssen Minijobber mit weniger Tagen für die Erholung auskommen als ihre Voll- und Teilzeitkollegen? Die Antwort ist beim ersten Lesen wenig befriedigend: Ja und nein.

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Welchen Urlaubsanspruch hat man bei einem Minijob?

Der Anspruch auf Urlaub ist vom Gesetzgeber für die geringfügige Beschäftigung nicht anders als für jede andere Art der Arbeit geregelt.

Grundsätzlich sind die Tage, die man arbeitet, entscheidet - und nicht die Stundenzahl. Wer eine sechs Tage Woche hat, erwirbt beispielsweise einen Anspruch auf mindestens 24 Tage Erholungsurlaub.

Für den Minijob bedeutet dies: Wer seine Stunden an zwei Tage pro Woche ableistet, hat nur einen Anspruch auf acht Urlaubstage und nicht auf z.B. 20. Diese Zahl gilt für den Personenkreis, der fünf Tage pro Woche arbeitet.

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Wie berechnet man seinen Urlaubsanspruch bei einem Minijob?

Die Berechnungsformel für den Anspruch auf Urlaub bei einer geringfügigen Beschäftigung lautet:

X (Anzahl der Tage, die tatsächlich pro Woche gearbeitet werden)x(24/6) = Anspruch auf Urlaub.

Welche Rechtsgrundlage regelt den Urlaubsanspruch bei einem Minijob?

Den Anspruch auf Urlaub regelt das Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Maßgeblich für den Minijob ist § 3 BurlG.

Wichtig dabei: Dort ist noch einmal genau definiert, dass Urlaubstage immer nur Werktage sind.

Diese werden als alle Kalendartage, die nicht Sonn- und Feiertage sind beschrieben. Letztere hat man folglich eigentlich immer frei. Sonn- und Feiertage dürfen deshalb nicht nur Berechnung des Urlaubsanspruchs herangezogen werden.

Kann man einen höheren Urlaubsanspruch bei einem Minijob erwerben?

Jeder Arbeitgeber darf selbst entscheiden, wie hoch der Anspruch auf Urlaub ist. Er muss sich nur an die vom Gesetz festgelegte Untergrenze halten. Konkret bedeutet dies:

Der Minijobber könnte rein theoretisch auch 100 Tage Urlaub pro Jahr bekommen oder sogar noch mehr.

Ein wichtiger Hinweis: Es gilt das gesetzliche Gebot der Gleichbehandlung.

Gewährt der Arbeitgeber einer Berufsgruppe in seinen Diensten pauschal mehr Urlaub als gesetzlich vorgeschrieben, gilt dies laut Gesetz gleich auch für alle anderen Beschäftigten.

Bekommen beispielsweise Vollzeitkräfte pauschal 30 Urlaubstage, erhalten diese auch die Minijobber.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) - Dauer des Urlaubs

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