Für den astronomischen Winteranfang wird die Wintersonnenwende, also der kürzeste Tag des Jahres, ab dem die Tage wieder länger werden, als Datum herangezogen. Auf der Nordhalbkugel fällt die Wintersonnenwende jedes Jahr auf den 21. oder 22. Dezember. Es handelt sich bei dem astronomischen Winteranfang nicht um einen gesetzlichen Feiertag.
Hintergrund des astronomischen Winteranfangs
Zur Festlegung des astronomischen bzw. kalendarischen Winteranfangs wird die Wintersonnenwende herangezogen. Dabei handelt es sich um den kürzesten Tag des Jahres mit der geringsten Mittagshöhe der Sonne. Von diesem Datum an werden die Tage bis zur Sommersonnenwende wieder länger.
Auf der Nordhalbkugel findet die Wintersonnenwende, abhängig vom letzten Schaltjahr, entweder am 21. oder 22. Dezember statt.
Andere Winteranfänge
Neben dem astronomischen Winteranfang gibt es den meteorologischen Winteranfang. Dieser ist von der Weltorganisation für Meteorologie für jedes Jahr auf den 1. Dezember festgelegt worden. Dadurch soll es ermöglicht werden, einheitliche meteorologische Statistiken zu erstellen.
Jetzt kostenlos Informieren.
Feiertage vor und nach der Wintersonnenwende
Vor und nach dem Winteranfang bzw. der Wintersonnenwende finden folgende Feiertage statt:
Feiertag | Datum |
---|---|
Mariä Empfängnis | 8. Dezember |
Dritter Advent | Vorletzter Sonntag vor dem ersten Weihnachtstag |
Vierter Advent | Sonntag vor dem ersten Weihnachtstag |
Winteranfang / Wintersonnenwende | Tag, ab dem Tage wieder länger werden |
Thomastag | 21. Dezember |
Heiligabend | 24. Dezember |
Erster Weihnachtstag | 25. Dezember |
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Entgeltfortzahlungsgesetz - § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen →
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.