Honorarvertrag als rechtssichere Form der Zusammenarbeit

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Neben den sozialversicherungspflichtigen Festanstellungen gibt es mit dem Honorarvertrag eine weitere Form der Zusammenarbeit von Auftraggeber und Auftragnehmer.

Anders, als eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist die Tätigkeit auf Honorarbasis eher eine Form der freien Mitarbeit.

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Was versteht man unter einem Honorarvertrag?

Unter einem Honorarvertrag versteht man die schriftliche Fixierung von Absprachen, durch die eine erbrachte Leistung direkt vergütet wird. Dabei ist zu beachten, dass ein Honorar entweder fest vereinbart ist oder erfolgsbezogen gezahlt wird. Die gewählte Vergütungsmethode muss im Honorarvertrag festgehalten sein.

Einen Honorarvertrag erhalten normalerweise Personen mit folgendem Beruf:

Hauptsächlich wird mit einem Honorarvertrag die Zusammenarbeit zwischen einem Unternehmen als Auftraggeber und sogenannten Freiberuflern oder Selbstständigen als Auftragnehmer geregelt. Die maximale Höhe eines Honorars kann gesetzlichen Regelungen unterliegen. In einigen Berufen gibt es eigens erstellte Honorartabellen.

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Was muss ein Honorarvertrag enthalten?

Wer einen Honorarvertrag aufsetzen möchte, der sollte darauf achten, dass alle wesentlichen Vertragsvereinbarungen enthalten sind. Nur so lassen sich später Missverständnisse schnell klären.

Zu den wichtigsten Bestandteilen in einem Honorarvertrag zählen die folgenden Punkte:

  • Auftraggeber und Auftragnehmer (Name, Anschrift, Kontaktdaten)
  • Dauer des Vertrages
  • Leistungen
  • Honorar pro Stunde (inklusive Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer)
  • Stundenzahl
  • Angaben zu Arbeitsmitteln
  • Fahrtkosten und Unterkunftskosten (falls diese erstattet werden)
  • Angaben zu sonstigen, abzugeltenden Kosten
  • Angaben zur Berichtspflicht
  • Kündigungsmodalitäten
  • Gerichtsstand/Erfüllungsort
  • Ort, Datum
  • Unterschrift (Auftraggeber und Auftragnehmer)

Vor der Unterzeichnung sollten beide Vertragspartner den Honorarvertrag prüfen oder prüfen lassen, damit alle wichtigen Vereinbarungen enthalten sind und nichts Wichtiges vergessen wurde. Am besten lässt man den Vertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsetzen.

Was sollte beim Honorarvertrag beachtet werden?

Freiberufler und Selbstständige stehen immer im Verdacht einer sogenannten Scheinselbstständigkeit. Damit der Auftraggeber wirklich sicher sein kann, den Vertrag mit einem selbstständig tätigen Unternehmer beziehungsweise mit einem Freiberufler zu schließen, kann vereinbart werden, bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Statusfeststellungsverfahren zu beantragen.

Es ist zudem im Honorarvertrag auf alle Vereinbarungen zu verzichten, die auf ein abhängiges Arbeitsverhältnis hindeuten. Das kann eine Urlaubsvereinbarung ebenso sein, wie ein festgelegter Arbeitsort beziehungsweise vorgegebene Arbeitszeiten. Es kann zwar eine Stundenzahl eingetragen werden, es darf aber nicht festgelegt werden, wann genau diese zu leisten sind.

Welche Konsequenzen drohen bei Missbrauch des Honorarvertrags?

Wer bewusst einen Honorarvertrag nutzt, um eine eigentlich sozialversicherungspflichtige Zusammenarbeit zu verschleiern, muss mit steuerrechtlichen und auch strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. So können z. B. Bußgelder verhängt werden oder im schlimmsten Fall eine Gefängnisstrafe drohen.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Scheinselbstständigkeit nach SGB IV »

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